Anette Przybilla-Eisele, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Anette Przybilla-Eisele, Fachanwältin für Arbeitsrecht
Studium an der Universität Passau von 1982 bis 1989 (davon 1985 bis 1986 am Universtity College Cardiff)
Zweites Staatsexamen 1993 (OLG Bezirk München)
1993 bis 2001: Kanzlei Schindele, Gerstner und Collegen GbR, Landshut
2001 bis 2003: Kanzlei Esch & Kollegen, Albersdorf
2003 bis 2011: selbständige Rechtsanwältin
2011 bis 2013: Kirchengewerkschaft, Hamburg
2013 bis 2019: Kanzlei Bertelsmann und Gäbert, Hamburg
Anette Przybilla-Eisele spricht Deutsch und Englisch. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst alle außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten des individuellen (mit den dazugehörigen sozialrechtlichen Fragen) und kollektiven Arbeitsrechts ausschließlich für Arbeitnehmer und Betriebsräte. Hierzu gehören im Individualarbeitsrecht alle Themenbereiche vom Aufhebungsvertrag über Diskriminierung, Elternzeit und Kündigungsschutz bis hin zu Zeugnisstreitigkeiten. Spezielle Kenntnisse bestehen im kirchlichen Arbeitsrecht sowie im Arbeits- und Dienstrecht von Ärzten und klinischen Angestellten. Im kollektiven Arbeitsrecht gehören Verfahren zur Mitbestimmung und der Abschluss von Betriebsvereinbarungen zum Schwerpunkt ihrer Aufgaben.