Datenschutzerklärung zu Bewerbungen

Datenschutzerklärung zu Bewerbungen

Verarbeitung personenbezogener Daten durch die
Rechtsanwälte Oberberg · Hasche · Reinbender
Wall 42, 24103 Kiel

Juristisch verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Kanzlei Oberberg · Hasche · Reinbender

Partner: Rechtsanwältin Sylke Hasche und Rechtsanwalt Dr. Ove Reinbender

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Ove Reinbender

Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns bewerben möchten. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bewerbung verarbeiten und halten weitere in diesem Zusammenhang relevante Informationen für Sie bereit.

Die Rechtsanwälte Oberberg · Hasche · Reinbender haben keinen eigenen Datenschutzbeauftragten. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, weil nicht 20 Beschäftigte »ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten« beschäftigt sind (§ 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG).

1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten über Sie für den Zweck Ihrer Bewerbung für ein Beschäftigungsverhältnis, soweit dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses mit uns erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist dabei Art. 88 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 1, Abs. 8 Satz 2 BDSG.

Wir verarbeiten folgende Daten (Datenkategorien) von Ihnen, die mit Ihrer Bewerbung im Zusammenhang stehen:

  • Allgemeine Angaben zu Ihrer Person wie
    • Personendaten
    • Adress- und Kontaktdaten
  • Von Ihnen gemachte Angaben z. B. Lebenslauf, Qualifikationen und Schulausbildung, berufliche Weiterbildung
  • Andere Angaben, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung übermitteln
  • Informationen über Schwerbehindertenstatus, sofern von Ihnen angegeben

Ihre Daten werden nicht gesammelt und ausgewertet, um Persönlichkeits-, Verhaltens-, Bewegungsprofile oder ähnliches von Ihnen zu erstellen, d. h., es findet kein Profiling statt.

Soweit es zu einem Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns kommt, können wir gemäß Art. 88 Abs. 1 DSGVO i. V. m. § 26 Abs. 1 BDSG die bereits von Ihnen erhaltenen personenbezogenen Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses weiterverarbeiten, wenn dies für die Durchführung oder Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einer Kollektivvereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung oder Beschäftigten erforderlich ist.

Sofern wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung von Ihnen einholen, dient Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DSGVO als Rechtsgrundlage.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages mit Ihnen erforderlich sind, stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, denen unsere Sozietät unterliegt, erfolgt dies im Rahmen von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO.

2. Keine Weitergabe von Daten an Dritte

Ihre Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben.

3. Datenlöschung und Speicherdauer

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten, solange wie dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Soweit ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ihnen und uns nicht zustande kommt, können wir darüber hinaus noch Daten weiterspeichern, soweit dies zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche erforderlich ist. Dabei werden die uns von Ihnen übermittelten Bewerbungsunterlagen sechs Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung gelöscht (Art. 5 Abs. 1 c) DSGVO), sofern nicht eine längere Speicherung aufgrund von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist (Einwilligung in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 a) DSGVO).

Die uns von Ihnen übermittelten Bewerbungsunterlagen werden wir im Falle einer erfolglosen Bewerbung bei Übersendung in Papierform an Sie zurücksenden oder – wenn Sie sich damit einverstanden erklären – vernichten. Bei einer rein digitalen Bewerbung wird die Vernichtung der Unterlagen durch die Löschung der Daten ersetzt. Gern können Sie uns bei Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen mitteilen, ob Sie sich zur Aufbewahrung der Bewerbung durch uns bereiterklären, um bei künftigen Stellenbesetzungen einbezogen zu werden. In diesem Fall speichern wir Ihre Daten maximal für die Dauer von zwei Jahren ab Bewerbungseingang.

4. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht,

  • Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten,
  • eine datenschutzrechtliche Einwilligung (sofern erteilt) zu widerrufen,
  • dass unrichtige und/oder unvollständige Daten über Sie bei uns berichtigt und/oder vervollständigt werden,
  • dass nicht mehr erforderliche Daten über Sie bei uns gelöschtwerden (zu Löschungsfristen siehe Ziffer 3),
  • dass unter bestimmten Voraussetzungen die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird.

Diese Rechte sind gegenüber der Kanzlei Oberberg · Hasche · Reinbender geltend zu machen.

Sie haben das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Für die Rechtsanwälte Oberberg · Hasche · Reinbender ist dies das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Holstenstraße 98, 24103 Kiel.

5. Verantwortung für verlinkte Inhalte

Auf unserer Website nutzen wir ggf. auch Links zu Websites anderer Anbieter. Insoweit gilt diese Datenschutzerklärung nicht. Sofern bei der Nutzung der Websites dieser anderen Anbieter eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten erfolgt, so beachten Sie bitte die Hinweise zum Datenschutz der jeweiligen Anbieter. Für deren Datenschutzhandhabung sind wir nicht verantwortlich.

6. Datensicherheit

Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten geschieht ausschließlich auf unseren Servern bzw. auf in unserem Auftrag genutzten Servern. Der Zugang zu unserem EDV-System (Server und PCs) ist durch Passwort gesichert. Das Passwort ist nur dem jeweiligen Anwender (Rechtsanwälte und Angestellte) bekannt. Diese sind dazu verpflichtet, das Passwort nicht an Dritte weiterzugeben. Im Büroablauf haben wir sichergestellt, dass das Passwort der Nutzerinnen und Nutzer quartalsmäßig geändert wird. Die von uns beauftragte IT-Firma, die durch Administratorenrechte Zugriff auf unser EDV-System zur ordnungsgemäßen Sicherstellung des Betriebes hat, ist durch eine entsprechende Vereinbarung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen im Sinne der europäischen Richtlinie verpflichtet.

Das System selbst ist durch eine Firewall und einen Virenschutz vor Angriffen von außen geschützt. Es erfolgt ein regelmäßiges verschlüsseltes Backup.

Stand: 3. Januar 2022