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WAS WIR LEISTEN

Aus Überzeugung unterstützen wir Sie kompetent
bei folgenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen:

Beratung

Das Symbol zeigt eine Beratungssituation.

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Unterstützung

Das Bild zeigt zwei Menschen beim Handschlag.

Wir unterstützen Betriebsräte als Sachverständige und in Einigungsstellen bei Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen.

Verhandlungen

Das Foto zeigt eine Verhandlungssituation.

Wir wirken mit bei den Verhandlungen über Betriebsänderungen und gestalten Sozialpläne und Betriebsvereinbarungen zu Transferprojekten.

Arbeitsgericht

Das Foto zeigt eine einen Ausschnitt eines Gerichtssaals.

Wir vertreten Betriebsräte vor den Arbeitsgerichten zur Sicherung ihrer Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz.

Sozialpläne

Das Foto zeigt eine betriebliche Situation.

Wir unterstützen Betriebsräte und Belegschaften in Auseinandersetzungen um Tarifsozialpläne.

In-House-Schulungen

Das Foto zeigt eine In-House-Schulung.

Wir führen In-House-Schulungen für Betriebsräte durch, zum Beispiel zu Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung, Beschäftigtendatenschutz, Gesundheitsschutz.

Leitende Angestellte

Das Foto zeigt eine leitende Angestellte.

Wir beraten und vertreten Führungskräfte und leitende Angestellte.

Gesellschaftsrecht

Das Foto zeigt eine Verhandlungssituation.

Wir vertreten Geschäftsführer in Auseinandersetzungen mit der Gesellschaft aus dem Anstellungsvertrag.

FÜR SIE IN DER ARBEITNEHMER-
VERTRETUNG TÄTIG

Ein Mausklick auf eine/n von uns verrät mehr über ihn/sie.

Sylke Hasche
Dr. Ove Reinbender
Max Oberberg

ERFAHRUNG UND ERFOLG

Unsere Kanzlei gehört zu den renommierten Arbeitnehmervertretungen in Norddeutschland. Wir pflegen langjährige Mandatsbeziehungen zu Betriebsräten unterschiedlicher Wirtschaftszweige. Unsere Tätigkeit wird nicht nur von unseren Mandantinnen und Mandanten positiv beurteilt:

  • Das Magazin »Stern« hat die Kanzlei Oberberg ⦁ Hasche ⦁ Reinbender in der Ausgabe 22/2020 als eine der »BESTEN ANWALTSKANZLEIEN 2020« in dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht (für Arbeitnehmer) ausgezeichnet.
  • Das Magazin »Stern« hat die Kanzlei Oberberg ⦁ Hasche ⦁ Reinbender in der Ausgabe 21/2021 als eine der »BESTEN ANWALTSKANZLEIEN 2021« in dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht (für Arbeitnehmer) erneut ausgezeichnet.
  • Im Handelsblatt-Rating »Deutschlands Beste Anwälte 2020« wurde Rechtsanwalt Max Oberberg in der Rubrik Arbeitsrecht ausgezeichnet.

 

UNSERE KANZLEI

Mehr über das Kieler Büro

Kontakt

Rechtsanwälte Oberberg • Hasche • Reinbender
Wall 42 | 24103 Kiel
Telefon 0431 / 98 29 00
Fax 0431 / 98 29 050
E-Mail kiel@oberberg-rae.de

Mandat

Zu Beginn des Mandates sind es unsere erfahrenen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten, die mit Ihnen einen ersten Besprechungstermin vereinbaren. Dabei erkundigen sie sich bereits über den Gegenstand Ihres Anliegens. So kann die Eilbedürftigkeit bei drohenden Fristabläufen bei der Terminvergabe berücksichtigt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie können Erstberatungen telefonisch oder per Video-Konferenz durchgeführt werden. Wir sind aber weiterhin auch für Ihre individuelle und persönliche Beratung da. Vor einem ersten Besprechungstermin übermitteln Sie uns bitte alle erforderlichen Unterlagen. Besprechungstermine vergeben wir regulär nachmittags zwischen 14:15 und 17:00 Uhr, da an den Vormittagen die Gerichtsverhandlungen stattfinden. Sollten Sie zu diesen Zeiten nicht können, werden wir für Sie einen anderen Termin finden. In der Regel können Sie bei uns kurzfristig einen Termin bekommen. Während des Mandates bekommen Sie sämtlichen Schriftverkehr in Ihrer Angelegenheit unverzüglich übermittelt.

Ihnen zur Seite stehen die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten

  • Frau Allers-Boos
  • Frau Cantzler sowie
  • Herr Bornhöft
  • und unsere Auszubildende Frau Planinc

Lage

Ein Mausklick auf die Karte öffnet in einem neuen Fenster »Google Maps«. Sie akzeptieren damit die Nutzungsbedingen von Google.

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 12:30 Uhr sowie 14:00 bis 17:00 Uhr, am Freitag von 09:00 bis 14:00 Uhr

Anreise

Aufgrund der zentralen Lage unseres Büros in der Kieler Innenstadt erreichen Sie uns sehr gut mit dem öffentlichen Personennahverkehr.

Aktuell können Sie die Haltestellen in unserem Umkreis mit folgenden Linien erreichen:

  • Bootshafen (Linien 30S, 32, 41, 42, 61 und 62)
  • Martensdamm (Linien 11, 12, 13, 81 und 91)
  • Seegarten/Ostseekai (Linien 32, 41, 42, 61 und 62)
  • Rathaus/Opernhaus (Linien 14, 15, 71 und 72)

Der Fußweg vom Kieler Hauptbahnhof, an dem auch der ZOB gelegen ist, zu unserem Büro beträgt circa zwölf Minuten.

Kostenpflichtige Parkplätze stehen Ihnen in einem der umliegenden Parkhäuser zur Verfügung.

Gekündigt? Das ist wichtig für Sie …

Klagefrist bei Kündigung

Nach § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss jede schriftlich ausgesprochene Kündigung innerhalb von drei Wochen gerichtlich angefochten werden. Wird die Klagefrist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam. Nur in engbegrenzten Ausnahmefällen kann nach Ablauf der Klagefrist noch erfolgreich ein Antrag auf nachträgliche Klagzulassung gestellt werden. Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, wenden Sie sich daher unmittelbar an uns und weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie eine Kündigung erhalten haben, damit rechtzeitig vor Fristablauf in einem persönlichen Besprechungstermin erörtert werden kann, ob Klage erhoben werden soll oder nicht.

Abfindung

AbfindungDer Arbeitgeber kann eine betriebsbedingte Kündigung mit dem Angebot verbinden, eine Abfindung in Höhe von ½ Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit zu zahlen, wenn eine Klage nicht erhoben wird. Es besteht keine Verpflichtung des Arbeitgebers, ein Abfindungsangebot zu unterbreiten. Auch ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Abfindung in der vom Gesetz vorgesehenen regelmäßigen Höhe vorzuschlagen. Sie sollten in jedem Fall Rechtsrat einholen, bevor Sie einem Abfindungsangebot zustimmen. Auch dieses Gespräch muss innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist geführt werden.

Arbeitslosmeldung

Beachten Sie bitte, dass Sie gemäß § 38 Sozialgesetzbuch III (SGB III) verpflichtet sind, sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Können Sie diese Frist nicht einhalten, weil Sie von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erst später Kenntnis erlangen, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden! Eine unverbindliche Selbstberechnung des ALG I ist unter der Seite der Agentur für Arbeit möglich.

Geltendmachung von Vergütungsansprüchen – Ausschlussfristen

Sehr häufig sind in Arbeitsverträgen und/oder in (durch den Arbeitsvertrag in Bezug genommenen) Tarifverträgen Ausschlussfristen geregelt, nach denen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb eines bestimmten Zeitraumes geltend gemacht werden müssen. Meist sehen diese Fristen auch vor, dass diese Geltendmachung schriftlich – also in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift – erfolgen muss. Zum Teil wird in diesen Ausschlussfristen sogar gefordert, dass die Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist eingeklagt werden müssen. Wird die Frist versäumt, sind Ihre Ansprüche verfallen und können nicht mehr vom Arbeitgeber beansprucht werden. Sollte zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen also Uneinigkeit über Ihnen zustehende Ansprüche, insbesondere Vergütungsansprüche, bestehen, vergewissern Sie sich umgehend, ob und wenn ja welche Ausschlussfrist in Ihrem Arbeitsverhältnis gilt und ergreifen Sie die fristwahrenden Maßnahmen.

Andere im Netz

Wir weisen darauf hin, dass wir für den Inhalt der Seiten, auf die wir verweisen,
keinerlei Haftung übernehmen können und uns diese nicht zu eigen machen.

Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt veröffentlicht seine Entscheidungen im vollen Wortlaut.

Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stellt seine Entscheidungen in seiner Entscheidungsdatenbank zur Verfügung.

Bundessozialgericht

Auch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel ist mit einem eigenen Auftritt im Internet vertreten. Auch hier werden die Entscheidungen veröffentlicht und sind recherchierbar.

Bundesverwaltungsgericht

Auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bietet Entscheidungen zum Download oder ausdrucken an.

LAG Schleswig-Holstein

Für uns im Norden von Bedeutung ist das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel.

Landesrecht Schleswig-Holstein

Im Landesrecht Schleswig-Holstein finden Sie alle geltenden Gesetze, Landesverordnungen und die veröffentlichten Verwaltungsvorschriften des Bundeslandes.

Landeszentrum für Datenschutz

Im Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein finden Sie umfangreiche und kritische Informationen rund um den Datenschutz.

Gesetze im Internet

Ein Blick ins Gesetz verschafft Überblick. Hier bekommen Sie alle deutschen Gesetze und Verordnungen tagesaktuell online zu sehen.