Dr. Ove Reinbender
Fachanwalt für Arbeitsrecht
»Ich engagiere mich aus Überzeugung für die Durchsetzung der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die Stärkung der Rechte von Betriebsräten und Personalräten.«
Schon früh habe ich meinen Schwerpunkt auf das Arbeitsrecht und dort den Fokus auf die Vertretung der Arbeitnehmerseite gesetzt.
Studium und Referendariat absolvierte ich in Kiel. Im Jahre 2013 trat ich zunächst als angestellter Anwalt der Kanzlei »Oberberg & Hasche« bei. Im selben Jahr erlangte ich die Doktorwürde nach Abgabe einer Promotion zum Sozialhilferegress.
Ich bin seit 2017 als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig.
Seit 2020 führen Sylke Hasche und ich gemeinsam die 1982 von Max Oberberg gegründete, profilierte Arbeitsrechtskanzlei fort. Wir stehen als prämierte Kanzlei aus Überzeugung ausschließlich für die Rechte und Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Betriebsräten, Personalräten und Gewerkschaften ein. Wir vertreten zudem leitende Angestellte und Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer in rechtlichen Konflikten mit Arbeitgebern.
Ich berate Sie umfassend in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten und vertrete Ihre Interessen kompetent gegenüber Ihrem Arbeitgeber. Gemeinsam mit Arbeitnehmervertretungen gestalte ich praktische Lösungen für alle aktuellen arbeitsrechtlichen Themen im Betrieb, auf Unternehmens- oder Konzernebene.